Sobald Ihre Enkelkinder das Licht der Welt erblicken, wünschen Sie den Kleinsten nur das Beste! Dazu gehört oft auch ein gutes, finanzielles Polster für die Zukunft. Viele Großteltern möchten dafür gerne etwas auf die Seite legen, damit das Enkelkind später einmal genug Geld für den Führerschein, die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung oder die anstehende Ausbildung hat. Doch was müssen Sie beim Sparen für Ihr Enkelkind beachten und welche Möglichkeiten haben Sie überhaupt?
Geldanlage auf den Namen des Enkelkindes?
Grundsätzlich sind Anlagen auf den Namen Ihres Enkels jederzeit möglich. Allerdings müssen Sie dazu die Erziehungsberechtigten des Kindes mit ins Boot holen, denn diese müssen die entsprechenden Verträge unterschreiben und die Geburtsurkunde vorlegen. Sie selbst haben dann keine Möglichkeit, über das gesparte Geld zu verfügen, da Sie hierzu immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigen.
Daher macht es oft Sinn, dass Sie Sparpläne und Geldanlagen auf Ihren eigenen Namen laufen lassen. Besonders, wenn das gesparte Geld einmal eine Überraschung für Ihr Enkelkind sein soll.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Das Sparkonto junior ist unser Sparkonto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit attraktiver Verzinsung. Dieses wird auf den Namen Ihres Enkels eröffnet und eignet sich hervorragend für unregelmäßige Einzahlungen, wie beispielsweise Geldgeschenke zum Geburtstag. Wenn Ihr Enkelkind bereits älter ist, können Sie auch ein Taschengeld auf das Sparkonto junior überweisen.
Wenn Sie regelmäßig sparen und die Chancen am Wertpapiermarkt nutzen möchten, ist der Fondssparplan eine spannende Möglichkeit. Hier hilft Ihnen Ihr Bankberater gerne dabei, den passenden Fonds für Sie zu finden, der voll und ganz Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Mit einem Bausparvertrag sichern Sie Ihrem Enkelkind schon jetzt einen guten Darlehenszins für die Zukunft. Außerdem erhält Ihr Enkelkind ab dem 16. Geburtstag die Wohnungsbauprämie. Sollte Ihr Enkelkind nach der Schule eine Ausbildung machen, können auch die vermögenswirksamen Leistungen auf den Bausparvertrag eingezahlt werden. Somit ist das Bausparen ein interessanter Baustein für das finanzielle Polster Ihres Enkels. Hier macht es allerdings Sinn, dass der Vertrag direkt auf den Namen des Kindes läuft.
Wer seinem Enkel später ein besonderes Geschenk machen möchte, ist mit einem Goldsparplan gut beraten. Hier können Sie sich mit regelmäßigen Sparraten die gewünschten Goldmünzen oder Goldbarren „ersparen“ und diese später an Ihr Enkelkind verschenken.
Ihr Vorteil: Ein eigenes Schließfach benötigen Sie bei unserem Goldsparplan nicht.
Was ist sonst noch wichtig?
Wenn es um das Wohl des Enkelkindes geht, sollte auch die Absicherung, z.B. bei Unfällen, nicht zu kurz kommen. In Absprache mit den Erziehungsberechtigten gibt es auch hier einige Möglichkeiten, um optimal für alle Lebenslagen vorzusorgen.
Mit unseren Versicherungsspezialisten der Allianz und R+V haben Sie starke Partner an Ihrer Seite, die Ihnen gerne die besten Lösungen für die Absicherung des Enkelkindes aufzeigen.
Als Beraterin am Tullnaupark weiß ich, was die Kunden interessiert. Meine Erfahrungen lasse ich gerne in den Blog einfließen, was auch perfekt zu meiner Freude am Lesen und Schreiben passt.