Zugegeben – es gibt fröhlichere Themen als den eigenen Nachlass, eine mögliche Betreuung, Patientenverfügung oder Organspende. Auch deswegen schieben viele eine Regelung lange vor sich her. Andere verunsichert schon allein die Vielfalt und Komplexität der Möglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge, Ehegattenerbrecht, Erbschaftssteuer, Pflichtteilsansprüche, Nießbrauch, Schenkungen, Vorsorgevollmacht… Wer soll da noch durchblicken? Dachten wir uns auch und haben eine Lösung für unsere Kunden gefunden: Die VR Generationen-Beratung! Was sie kann und warum sie sich für nahezu jede Altersgruppe lohnt, erfragen wir in unserem Experten-Talk.
Unsere Gesprächspartner
Marcus Rippich
Spezialist für Generationenberatung
Kontakt:
Telefon: 0911 2370-1201
Mail: marcus.rippich@vr-teilhaberbank.de
Birgit Perless
Spezialistin für Generationenberatung
Kontakt:
Telefon: 0911 2370-1204
Mail: birgit.perless@vr-teilhaberbank.de
Warum schieben viele Menschen das Thema Nachlass auf?
Unserer Erfahrung nach gibt es dafür verschiedene Ursachen. Die komplexen Regelungen sorgen für Unsicherheit, man fühlt sich fachlich überfordert und auch emotional ist das Thema schwierig. Da beschäftigt man sich lieber mit dem nächsten Urlaub oder dem neuen Auto. Daher werden diese Themen oft verdrängt, bleiben aber im Hinterkopf und stellen sogar eine emotionale Belastung dar.
Viele gehen auch davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge genügt und sich die Kinder schon über den Nachlass einigen werden. Allerdings kann man sich darauf nicht immer verlassen. Deshalb unser Tipp: Schieben Sie diese Themen nicht mehr weiter auf die lange Bank und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Es lohnt sich!
Welche Risiken bestehen, wenn ich für den "Fall der Fälle" nicht vorsorge?
Zunächst einmal ist der „Fall der Fälle“ nicht zwangsläufig der eigene Tod. Möglich ist ja auch, dass Sie zu Lebzeiten nicht mehr selbst handlungsfähig sind. Wenn Sie jetzt keine Vorsorge bezüglich rechtssicherer Vollmachten getroffen haben, wird für Ihre Belange ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Diese Ihnen oftmals völlig fremde Person ist dann für weitreichende Entscheidungen zuständig. Dass hier häufig Konflikte entstehen, kann sich jeder vorstellen. Besser ist es, wenn Sie durch eine rechtzeitig erteilte, notarielle General- bzw. Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens einsetzen. Diese kann dann auf dieser Grundlage die von Ihnen vorgegebenen Wünsche und Vorstellungen umsetzen.
Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihre Vermögensstruktur eine Übergabe nach Ihren Vorstellungen überhaupt zulässt. Denn oftmals entstehen gerade bei der ungeregelten Weitergabe von Immobilien zwangsläufig Erbengemeinschaften. Diese bergen nicht selten ein gewisses Konfliktpotenzial und können somit ebenfalls den Familienfrieden gefährden.
Aber es gibt doch jetzt für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften auch eine Notfallvollmacht?
Richtig, seit 01.01.2023 gibt es das sogenannte „Notvertretungsrecht“. Der Ehepartner kann damit für bis zu 6 Monate Entscheidungen treffen, die allerdings nur die Gesundheitsfürsorge betreffen. Jedoch ersetzt die Notfallvollmacht auf keinen Fall eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht. Weitere Angelegenheiten, wie z.B. Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten, Bank- oder Immobiliengeschäfte sind von dem Notvertretungsrecht nicht betroffen und müssen daher auch zukünftig in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden.
Wo werden die meisten Fehler beim Nachlass gemacht?
Die Fehler sind leider recht vielfältig. Beim Testament geht es schon los:
- Drei Viertel aller Bundesbürger haben gar kein Testament
- 22 Prozent haben ein fehlerhaftes Testament
- Nur rund drei Prozent aller Deutschen verfügen über eine einwandfreie Verfügung von Todes wegen
Die Gründe sind zum Beispiel Formfehler beim selbst erstellten Testament. Dies führt zur Unwirksamkeit und zur Anwendung der gesetzlichen Erbfolge gemäß BGB. Inhaltlich unklare Formulierungen verursachen zudem häufig Streitigkeiten unter den Erben. Ebenso stoßen wir in unseren Kundengesprächen auf viele Missverständnisse. Dies ist natürlich nicht verwunderlich, weil die Themen sehr diffizil und vielschichtig sind.
Der größte Fehler ist aber aus unserer Sicht, sich gar nicht mit diesen Inhalten zu beschäftigen. Oftmals sind sich Kunden unschlüssig über die richtige Vorgehensweise und den richtigen ersten Ansprechpartner.
Und genau hier setzt die VR Generationen-Beratung an. Wir begleiten unsere Kunden durch diesen „Dschungel“ an Themen und am Ende steht ein nach den individuellen Zielen und Wünschen umgesetztes Konzept. Dieses bietet aufgrund der Einbindung der rechtsberatenden Berufe auch eindeutige Rechtssicherheit.
Wir haben ein Berliner Testament. Damit ist doch alles geregelt, oder?
Nach dem Institut für Demoskopie sind von allen Testamenten ca. 59 % Berliner Testamente. Im Wesentlichen setzen sich die Ehegatten mit einem Berliner Testament zu Alleinerben ein und regeln, dass nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten der gemeinsame Nachlass den Kindern zufallen soll. Erstmal eine gute Sache, da der Ehepartner versorgt ist. Aber das Berliner Testament beinhaltet auch einige gravierende Nachteile. Eine gute Beratung und Aufklärung ist hier besonders wichtig.
Unser Tipp:
Auch wenn Sie bereits Vorsorge für Ihren Nachlass getroffen haben, sollten Sie die Vereinbarungen regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen. Denn sowohl Ihr persönliches Umfeld als auch Gesetze oder die Marktlage können sich verändern. Die starke Preisentwicklung bei Immobilien ist da nur ein Beispiel.
Was kann ich mir unter einer VR Generationen-Beratung vorstellen?
Bei der VR Generationen-Beratung geht es sowohl um den Erhalt Ihres Vermögens und die Weitergabe Ihres Lebenswerkes an die nächsten Generationen. Außerdem soll sie die Aufrechterhaltung Ihrer Handlungsfähigkeit zu Lebzeiten sicherstellen, Stichwort Vollmachten. Hierbei betrachten wir die finanziellen Auswirkungen Ihrer bereits getroffenen oder geplanten Regelungen. Nach einer solchen VR Generationenberatung und der Umsetzung über die entsprechend befugten Netzwerkpartner haben Sie das gute Gefühl, an alles gedacht und alles geregelt zu haben.
Wie läuft so eine VR Generationen-Beratung ab?
Wir starten mit einem kostenlosen Erstgespräch. Wenn Sie sich anschließend für die Inanspruchnahme der VR Generationen-Beratung entscheiden, folgt ein ausführliches Gespräch über Ihre Vorstellungen für den Erlebens- und Todesfall. Hier gehen wir intensiv auf Ihre Ziele und Wünsche ein und besprechen Ihre aktuelle komplette persönliche und finanzielle Situation.
Dies bildet die Grundlage für individuelle Handlungsempfehlungen, die sich aus Ihren Wünschen ableiten. Bei der Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen begleiten wir Sie gerne. Hierbei können wir auf ein Netzwerk von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zurückgreifen. Wir koordinieren die Erstellung von Vertragsentwürfen und gleichen diese mit Ihren Zielen und Wünschen ab. Abschließend organisieren wir einen eventuell nötigen Beurkundungstermin und überreichen Ihnen unseren hochwerten Notfallordner, in dem Sie diese wichtigen Urkunden verwahren können. Darüber hinaus beinhaltet er viele weitere nützliche Checklisten und Hilfsmittel für diese schwierige Lebenssituationen.
Die VR Generationen-Beratung beinhaltet nicht die gemeinsame Erstellung eines handschriftlichen Testaments oder von Vorsorgevollmachten sowie das gemeinsame Ausfüllen von Vordrucken oder Checklisten aus dem Internet. Eine rechtssichere Umsetzung Ihrer Wünsche gewährleisten wir durch die Zusammenarbeit mit den rechts- und steuerberatenden Berufsständen.
Wann und für wen ist eine VR Generationen-Beratung sinnvoll?
Diese Frage möchten wir wie folgt beantworten: Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, in denen eine VR Generationen-Beratung nicht sinnvoll erscheint. Denn 90 Prozent aller Deutschen über 18 Jahren verfügen nicht über eine wirksame Vollmachtsregelung. Das kann dazu führen, dass Eltern bei einem Unfall ihrer volljährigen Kinder keine Auskünfte erhalten und keine Entscheidungen treffen können. Genauso gibt es nahezu für jeden Immobilienbesitzer und auch für fast alle Familien Gesprächs- und Handlungsbedarf. Es geht also nicht nur um sehr vermögende Menschen oder solche mit komplizierten familiären Verhältnissen.
Bleibt noch die Frage nach dem „Wann“. Hier gilt: Lieber frühzeitig mit aller gebotenen Ruhe und den richtigen Entscheidungen als in einer drohenden oder bereits eingetretenen Sondersituation unter zeitlichem oder emotionalem Druck!
Wie kann ich mich auf den Termin vorbereiten? Muss ich etwas mitbringen?
Für das Erstgespräch sind Ihre Vorstellungen zu den Themenbereichen, die Sie regeln wollen, wichtig. Sofern es bereits getroffene Vereinbarungen, Testamente, Vollmachten, Verfügungen usw. gibt, bringen Sie diese gerne mit, damit wir gemeinsam einen Blick darauf werfen können. Alle weiteren nötigen Unterlagen ergeben sich dann im Laufe der folgenden VR Generationen-Beratung.
Kostenlose Info-Veranstaltungen
Zum Thema VR Generationen-Beratung bieten wir immer wieder auch kostenlose Informations-Veranstaltungen an. Wann diese stattfinden, erfahren Sie im Veranstaltungskalender auf unserer Webseite. Damit Sie keinen Termin mehr verpassen, melden Sie sich am besten bei unserem digitalen Kundenmagazin VRLetter an.
Noch mehr Experten-Talks
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Texten ist voll mein Ding. Deshalb bin ich schon seit der Printausgabe des VR-Bank-Kundenmagazins im Redaktionsteam dabei. Privat bin ich oft auf Reisen und weiß daher die Vorteile von Banking-Apps und Kreditkarten sehr zu schätzen.