Mein Geld, dein Geld – viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto. Denn ein Gemeinschaftskonto hat viele Vorteile. Man kann es zum Beispiel als Haushaltskonto, WG-Konto oder auch als Familienkonto nutzen. Außerdem wird es von vielen für gemeinsam anfallende Kosten wie Miete, Einkäufe oder auch für den nächsten Urlaub verwendet. So ein Gemeinschaftskonto ist also eine ziemlich praktische Sache!
Welches Konto ist das Richtige?
Meins, deins, unseres? Keine Angst, Ihre finanzielle Freiheit müssen Sie deshalb nicht aufgeben. In den meisten Fällen behält jeder Mitinhaber des Gemeinschaftskontos sein eigenes Konto zusätzlich und das gemeinsame Konto wird nicht selten als Drittkonto eröffnet.
Je nachdem, wofür Sie das Gemeinschaftskonto verwenden wollen, können Sie entweder ein Girokonto oder ein Sparkonto eröffnen. Für das Haushaltskonto, über das z.B. beim Einkaufen regelmäßig verfügt wird, empfehlen wir das Girokonto. Legen Sie regelmäßig Geld zurück, z.B. für den nächsten Urlaub oder ein neues Auto, ist das Sparkonto eine gute Wahl.
Welche Typen von Gemeinschaftskonten gibt es?
Für Gemeinschaftskonten gibt es zwei Möglichkeiten:
Eine Variante des Gemeinschaftskontos ist das Oder-Konto. Bei diesem können alle Parteien uneingeschränkt und unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen. Jeder darf abheben, überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten, ohne die Zustimmung des anderen Kontoinhabers einholen zu müssen. Selbstverständlich bekommt jeder Kontoinhaber auch eine eigene Girocard und einen persönlichen Online-Banking-Zugang.
Die zweite Variante des Gemeinschaftskontos ist das so genannte Und-Konto. Hier müssen alle Kontoinhaber bei jeder Handlung zustimmen. Wenn über das Konto verfügt werden soll, geht das also nur gemeinsam. Allerdings ergibt sich dadurch für alle Kontoinhaber ein großer Zusatzaufwand, der die Nutzung des Kontos deutlich erschwert. Daher wird diese Variante eher selten gewählt.
Wie eröffne ich ein Gemeinschaftskonto?
Sie können ein Gemeinschaftskonto genauso einfach eröffnen wie ein normales Girokonto. Informieren Sie sich einfach bei unserem Girokonto-Vergleich und entscheiden Sie sich für ein passendes Kontomodell. Und schon kann es losgehen mit der Kontoeröffnung!
Was kann mein Konto?
- Bargeldlos kostenlos an über 18.000 Geldautomaten abheben
- Bargeld-Service an vielen Supermarktkassen
- Außerdem smartes Online-Banking rund um die Uhr - auch mit der VR Banking App
- Kontaktlos Bezahlen mit dem Smartphone
- Schneller und einfacher Kontowechselservice
- Online-Postfach für Kontoauszüge: umweltfreundlich, sicher und rund um die Uhr
- Ticket-Service und Reisevorteile mit unserer Karte
- Zudem sicher Bezahlen beim Onlineshopping mit giropay
- und noch so viel mehr!
Vollmachten - alles einfach einfacher!
Eine Vollmacht kann viele Situationen auch im Alltag vereinfachen. Aber was ist das eigentlich?
Vollmachten sind Vertretungsberechtigungen und werden dazu genutzt, um als Dritter den Überblick über die Finanzen zu behalten und bei Bedarf auch Handlungen und Entscheidungen im Rahmen der Vollmacht zu treffen. Oftmals werden Vollmachten zwischen Ehepartnern, Lebensgemeinschaften oder Eltern und Kindern geschlossen.
Es wird zwischen einer Kunden- und Kontenvollmacht unterschieden.
Und wo liegt der Unterschied? Der Unterschied der Vollmachten liegt im Umfang des Geltungsbereichs. Die Kundenvollmacht gilt für alle Bankanlagen innerhalb eines Instituts. Wohingegen die Kontovollmacht vom Kontoinhaber ausschließlich auf ein bestimmtes Konto beschränkt wird.
Gemeinsame Darlehen und Kredite
Grundsätzlich gilt: Auch als Paar haftet jeder nur für seine eigenen Schulden. Wenn man aber gemeinsam einen Kreditvertrag unterschreibt – meist ist das bei einer Baufinanzierung der Fall – werden auch beide für die Rückzahlung in die Pflicht genommen. Kann einer der Darlehensnehmer den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wendet sich der Kreditgeber automatisch an den anderen, der den Vertrag dann erfüllen muss.
Gemeinschaftliche Absicherung
Absicherung ist wichtig, keine Frage!
Unser Tipp: Für Paare, die zusammenziehen und künftig in einem gemeinsamen Haushalt leben, lohnt sich ein Versicherungscheck. Denn bestimmte Versicherungen benötigen Sie nur einmal, egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Zum Beispiel die Haftpflichtversicherung.
Und es gibt noch mehr Gründe für einen Versicherungscheck:
„Welche Versicherungen habe ich überhaupt? Macht diese Versicherung eigentlich Sinn? Was brauche ich unbedingt? Was kann ich sein lassen?“ Jeder Mensch hat ganz individuelle Bedürfnisse. So individuell wie unsere Bedürfnisse sind auch die Maßnahmen, die getroffen werden, um sich optimal abzusichern. Lassen Sie sich bei uns gerne kostenlos beraten. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten zeigen Ihnen Versicherungslücken und Einsparpotenziale auf.
Mit unserer Teilhaberschaft können Sie sich jetzt noch mehr Vorteile sichern! Zum Beispiel die Mitglieder-Plus-Versicherungen mit Cashback.
Wollen wir zusammen ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Ein Gemeinschaftskonto ist nicht nur praktisch, sondern kann durchaus romantisch sein. Denn schließlich eröffnet man ein gemeinsames Konto nicht mit irgendjemandem. Dazu müssen erst einmal Liebe und Vertrauen da sein.
Auch zwischen uns als Bank und unseren Kunden sind Partnerschaft und Vertrauen wichtige Aspekte für eine glückliche und langanhaltende Beziehung. In unserem Blogbeitrag verraten wir das Rezept für „Wahre Liebe zwischen Bank und Kunde“.
Manchmal ist die Meinung des gesamten Teams gefragt. Egal ob es um Finanzen, unsere Region oder den nächsten Urlaub geht – jeder hat eine andere Meinung und Vorliebe! Deshalb schreiben wir ab und an auch Beiträge zusammen 🙂