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Das ändert sich 2024

Das ändert sich 2024

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Mit dem Jahreswechsel treten auch viele neu beschlossene Regelungen und Gesetze in Kraft. Eine Auswahl dessen, was neu ist und was sich 2024 ändert, haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengestellt.

Das ändert sich bei den Finanzen

Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2024, und zwar um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde.

Auch der Azubi-Mindestlohn erhöht sich. Im ersten Lehrjahr auf 649 Euro, im zweiten auf 766 Euro, im dritten auf 876 Euro und im vierten Jahr auf 909 Euro pro Monat.

Erhöht sich der Mindestlohn ab 1. Januar 2024 wie geplant, wirkt sich das auch auf Minijobs aus. Geringfügig Beschäftigte dürfen dann 538 Euro statt 520 Euro im Monat verdienen.

Personen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, sollen ab dem 1. Januar 2024 rund 12 % mehr Bezüge bekommen.

Bisher hatten Paare bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro pro Jahr Anspruch auf Elterngeld. Diese Einkommensgrenze soll nun deutlich gesenkt werden. Ab April 2024 zunächst auf 200.000 Euro und ein Jahr später auf 175.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze ab April 2024 dann bei 150.000 Euro Jahreseinkommen.

Auch die Aufteilung des Elterngeldes soll künftig strenger geregelt werden. Paare können zwar weiterhin 14 Monate lang Elterngeld beziehen, sind aber deutlich weniger flexibel in der Aufteilung. Konnten beide Elternteile sich bisher entweder abwechseln oder die Auszeit gleichzeitig in Anspruch nehmen, so ist ab 2024 eine gemeinsame Elternzeit nur noch für einen Monat möglich.

Änderungen für Bankkunden

Neue Funktion im OnlineBanking

Auch das OnlineBanking entwickelt sich laufend weiter. Hier stellen wir Ihnen mit dem DocumentHub ab sofort eine neue Funktion zur Verfügung. Damit können Sie wichtige persönliche Dokumente wie Ausweiskopien, Zeugnisse, Verträge etc. an einem zentralen Ablageort per Upload sichern. Die Einrichtung ist ganz einfach – nur den Nutzungsbedingungen zustimmen und schon können Sie mit dem Speichern der Dokumente beginnen. Und so finden Sie die neue Funktion:

Neue girocard

Ein wichtiger Tipp: Schauen Sie vor dem Jahreswechsel unbedingt auf das Ablaufdatum Ihrer girocard. Denn wenn dort 2023 steht, dann funktioniert die Karte 2024 nicht mehr. Nutzen Sie deshalb spätestens ab 1. Januar 2024 Ihre neue girocard, die Sie im September per Post erhalten haben. Was sich bei der girocard sonst noch ändert, lesen Sie in unserem aktuellen Blogbeitrag „Neue girocard  – 10 schnelle Fragen“.

Neuerungen für mehr Nachhaltigkeit

Neue Gesetze sollen Heizen klimafreundlicher und Balkonkraftwerke einfacher machen

Ab Januar 2024 tritt das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Ziel des GEG ist es, die Energiewende beim Heizen einzuleiten. Welche Regelungen für wen gelten, erfahren Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Photovoltaikanlagen auf dem Balkon können mit grünem Strom ebenfalls zur Energiewende beitragen. Um Mieterinnen und Mietern den Betrieb eines Balkonkraftwerks zu erleichtern, wurden bürokratische Hürden beseitigt. So werden Anmeldung und Installation ab 2024 vereinfacht und auch Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht sind geplant.

Flaschendeckel nicht mehr ablösbar

Damit künftig weniger Plastikmüll in der Umwelt landet, hat die EU beschlossen, dass Flaschendeckel und Verschlusskappen künftig fest mit der Verpackung verbunden sein müssen. Ab Juli 2024 sind diese „Tethered Caps“ für Einweg-Getränke Pflicht. Der Verschluss lässt sich dann zwar abschrauben, aber nicht mehr komplett von der Getränkeverpackung ablösen.

Pfand auf Milchgetränke-Flaschen

Ab 2024 wird auch für Milchgetränke, Kakao und Co. ein Pfand auf Kunststoff-Einwegflaschen erhoben. Betroffen sind Flaschen mit einem Fassungsvermögen zwischen 0,1 und 3 Litern.

Vereinheitlichte Ladekabel

Für jedes Gerät ein anderes Kabel? Damit ist bald Schluss. Neuer Standard zum Aufladen für Smartphones, Tablets, Spielekonsolen, Navis, Kameras, Kopfhörer und Co. wird bis Ende 2024 das USB-C-Kabel. Das spart Ressourcen und vermeidet Elektroschrott. Ausnahme sind Notebooks, bei denen die Vereinheitlichung beim Ladestandard erst ab 2026 kommt.

Mobilität - das ändert sich 2024

Tauschpflicht für den Führerschein

Für alle zwischen 1965 und 1970 Geborenen, die noch den alten rosafarbenen oder grauen Führerschein haben, gilt: Sie müssen Ihren „Lappen“ bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Ansonsten riskieren Sie bei der nächsten Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Ihren neuen Führerschein im Kartenformat erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.

Änderungen rund ums Auto

E-Auto-Förderung entfällt

Der staatliche Zuschuss beim Kauf eines E-Autos ist bereits im Dezember ausgelaufen und fällt ab 2024 komplett weg. Grund ist das aktuelle Loch im Bundeshaushalt, das Einsparungen beim Klima- und Transformationsfonds nach sich zieht.

Höhere Spritpreise

Der Preis für Benzin und Diesel wird voraussichtlich steigen, denn die CO2-Steuer wird in einem weiteren Schritt von 30 auf 45 Cent je Tonne angehoben.

Blackbox fürs Auto

Ab Juli 2024 wird laut einer neuen EU-Verordnung für alle neu zugelassenen Kfz eine Blackbox Pflicht. Mit den Daten, die das Gerät aufzeichnet, soll sich im Falle eines Unfalls das Geschehen besser rekonstruieren lassen.

Kein Kinderreisepass mehr

Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Wer noch einen Kinderreisepass hat, kann diesen aber bis zum Ende der Gültigkeit nutzen. Verlängert oder aktualisiert wird das Dokument allerdings nicht mehr.

Ab 2024 erhalten dann auch Kinder „normale“ Reisepässe. Die haben den Vorteil, dass sie nicht mehr jährlich verlängert werden müssen, sondern 6 Jahre lang gelten.

Unser Verkehsverbund bekommt Zuwachs

Ab Januar 2024 wird der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) erweitert und umfasst dann über 1000 Linien. Die „Neuen“ im Verbund sind die Städte Coburg und Hof sowie die Landkreise Coburg, Hof, Kronach, Kulmbach, Tirschenreuth und Wunsiedel. Der einheitliche VGN-Tarif in gilt dann auch hier und macht Bus- und Bahnfahren einfacher.

Änderungen 2024 zum Thema Gesundheit

Einführung des E-Rezepts

Die Digitalisierung setzt sich langsam auch im Gesundheitswesen durch. In vielen Apotheken war die Einlösung von E-Rezepten bereits möglich. Nun ist ab 2024 die Nutzung für Ärztinnen und Ärzte ebenfalls verpflichtend.
Um ein E-Rezept einzulösen, haben Sie dann drei Möglichkeiten:

Pflege von Angehörigen

Gute Nachrichten für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige: Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen steigen 2024 um fünf Prozent. Beim Pflegeunterstützungsgeld und beim Zuschuss zu den Pflegekosten bei einer Heimunterbringungen erhalten Familien ebenfalls eine höhere finanzielle Unterstützung.

Cannabis-Legalisierung

Wer auf die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis gewartet hat, muss sich noch etwas länger gedulden. Das Gesetz wird frühestens im April 2024 vom Bundestag verabschiedet. Dann sollen der Besitz und der Anbau geringer Mengen „Gras“ für erwachsene Personen erlaubt werden.

Gute Vorsätze für 2024

Sie sind noch auf der Suche nach guten Vorsätzen fürs neue Jahr? In unserem Blog finden Sie jede Menge Anregungen. Sowohl für Ihre Finanzen als auch zum Thema Nachhaltigkeit. Wir wünschen viel Spaß beim reinlesen und natürlich ein gesundes neues Jahr!

Gerne sind wir bei Fragen zum Thema Finanzvorsätze 2024 auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch.

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