Arbeitgeber gewechselt? Eine Ausbildung gestartet? Oder bisher beim Arbeitgeber noch nicht nachgefragt?
Denn Vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage sind eine tolle finanzielle Zusatzleistung, die man unbedingt kennen sollte. Warum es sich lohnt, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er diese Leistung unterstützt, und wie alles genau abläuft, erklären wir kurz anhand der wichtigsten Fragen:
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Häufig zahlt der Arbeitgeber neben dem Gehalt sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) in Höhe von maximal 40 Euro, die dem Vermögensaufbau dienen. Diese zusätzliche Sparleistung unterstützt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Die Sparzulage gibt es dafür, dass das Geld mindestens sieben Jahre in einem VL Vertrag angelegt wird. Sechs Jahre muss in den Vertrag eingezahlt werden, im siebten kann er ruhen. Förderfähig ist die Anlage entweder in einen Bausparvertrag oder in einen Fondssparplan in einen Aktienfonds.
Wer erhält die Arbeitnehmersparzulage?
Für den Erhalt der Zulage gibt es bestimmte Einkommensgrenzen.
Diese liegen bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Beim Bausparer erhält der Sparer 9 Prozent auf maximal 470 Euro jährliche Sparleistung, bei Verheirateten auf maximal 940 Euro. Heißt, mit Ihrem Bausparvertrag können Sie jährlich bis zu 43 Euro geschenkt bekommen.
Beim Fondssparer zahlt der Staat 20 Prozent auf maximal 400 Euro bzw. 800 Euro bei Verheirateten. So können Sie als Arbeitnehmer zusätzliche 80,00 Euro im Jahr erhalten.
Wie läuft die Beantragung ab?
Schritt 1: Zunächst sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber abklären, ob und wie viel Vermögenswirksame Leistungen er zahlt.
Gerne helfen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch dabei, die passende Anlagemöglichkeit für Sie zu finden. Anschließend können Sie Ihrem Arbeitgeber ein Formular einreichen, damit dieser weiß, wohin er die Vermögenswirksamen Leistungen überweisen muss.
Schritt 2: Damit Sie auch von den staatlichen Förderungen profitieren können, müssen Sie Ihren Vertrag in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Anlage muss durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres automatisch.
Manchmal ist die Meinung des gesamten Teams gefragt. Egal ob es um Finanzen, unsere Region oder den nächsten Urlaub geht – jeder hat eine andere Meinung und Vorliebe! Deshalb schreiben wir ab und an auch Beiträge zusammen 🙂