Zum Jahreswechsel treten wieder viele neu beschlossene Regelungen und Gesetze in Kraft. Eine Auswahl dessen, was neu ist und was sich 2025 ändert, haben wir in diesem Blogbeitrag für Sie zusammengestellt.
Etwas ist diesmal allerdings anders als in den Vorjahren: Durch die bevorstehende Neuwahl am 23. Februar 2025 könnten einige nationale Gesetzesvorhaben anders beschlossen oder gar nicht umgesetzt werden, denn jede Regierung setzt ihre eigenen Prioritäten. Wir halten Sie in unserem Teilhaberblog natürlich auf dem Laufenden.
Einkünfte, Steuern und Abgaben
Im kommenden Jahr ändern sich staatliche Förderungen sowie steuerliche und rechtliche Gegebenheiten, die sich auf unsere Einkünfte auswirken. Allerdings müssen diese aktuell unter Vorbehalt betrachtet werden – Stichwort Regierungswechsel.
Ab 1. Juli 2025 können Rentner mit mehr Geld rechnen. Die genaue Höhe steht allerdings noch nicht fest. Sie orientiert sich an der Lohnentwicklung in Deutschland. Prognostiziert werden aktuell 3,5 Prozent.
Die geplante Kindergrundsicherung, die Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag bündeln sollte, kommt nach dem Aus der Ampel-Regierung nun doch nicht. Das Kindergeld soll jedoch steigen, pro Monat und Kind von 250 auf 255 Euro.
Gut fürs Nettoeinkommen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro und der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro. Beim Solidaritätszuschlag werden die Freigrenzen ebenfalls angehoben.
Im Gegenzug werden viele Krankenversicherungen ab Januar voraussichtlich teurer, da der Zusatzbeitrag steigen wird. Die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen laut Bundesregierung ebenfalls, und zwar um 0,2 %.
Zum 1.1.2025 soll die viel diskutierte Grundsteuerreform umgesetzt werden. Die Grundsteuer wird künftig auf Basis der neuen Grundstückswerte berechnet und fällt für viele Immobilienbesitzer höher, für einige aber auch niedriger aus.
Bank, Banking & Co.
Schnellere Echtzeitüberweisungen
Ab 9. Januar 2025 gelten neue gesetzliche EU-Vorgaben für Echtzeitüberweisungen. Die Ausführungsfrist reduziert sich dann von bisher 20 auf 10 Sekunden. Die Echtzeitüberweisung steht allen unseren Kunden im Online-Banking und in der VR BankingApp zur Verfügung.
Bitte achten Sie bei Ihren Überweisungen immer auf das Thema Sicherheit. Mehr dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag „8 Tipps für ein sicheres Onlinebanking“.
Neue Webseite der VR Teilhaberbank
Wir bauen um und gehen im Frühjahr 2025 mit einer neuen Webseite an den Start. Und was haben Sie davon? Zum Beispiel eine vereinfachte Navigation, eine höhere Bedienerfreundlichkeit und viele Produkte, die Sie direkt online abschließen können.
Neue Lösung für Vieltrader
Die neue Anwendung meinTradingDesk ersetzt künftig den VR ProfiTrader. Über das Portal erhalten Sie Zugang zu einem professionellen Markt- und Börseninformationssystem mit einer Vielzahl von Funktionen. Es bietet Ihnen kostenlose Realtimekurse zu Aktien und Märkten. Zudem können Sie das meinTradingDesk für Charting, Signale, Alarme, Nachrichten und Aktien-Scans nutzen.
Neue Sachpreise beim Gewinnsparen
Neues Jahr – neues Glück! Auch 2025 warten beim Gewinnsparen neben den monatlichen Geldverlosungen wieder tolle Sonderpreise auf glückliche Gewinner. Zum Beispiel Autos, Reisen, E-Bikes, Wohnmobile, Goldbarren…
Sie haben noch kein Los? Hier können Sie welche bestellen.
Änderungen 2025 beim Thema Reisen
Personalausweis und Reisepass
Mit verschiedenen Maßnahmen soll die Bürokratie in den Behörden reduziert und die Abwicklung einfacher und digitaler werden.
Passbilder für Ausweis und Reisepass müssen ab 1. Mai 2025 digital und nicht mehr auf Papier vorgelegt werden. Für die Erstellung der biometrischen Fotos wird es spezielle SB-Automaten in den Ämtern geben. Wenn Sie Ihre Passbilder im Fotostudio anfertigen lassen, können diese von dort über eine sichere Verbindung an die Behörde übermittelt werden.
Ab sofort ist es zudem nicht mehr zwingend notwendig, den neuen Ausweis oder Reisepass persönlich abzuholen. Stattdessen kann man sich das Dokument nun gegen eine Gebühr per Post zuschicken lassen. Auch praktisch: Wer seine Mailadresse bei der zuständigen Behörde hinterlegt, wird vor dem Ablaufdatum per Mail erinnert, dass ein neuer Ausweis beantragt werden muss.
Vignetten für Österreich werden 2025 teurer
Das kosten die „Pickerl“ 2025 für PKW:
- 1 Tag: 9,30 Euro (vorher 8,60 Euro)
- 10 Tage: 12,40 Euro (vorher 11,50 Euro)
- 2 Monate: 31,10 Euro (vorher 28,90 Euro)
- 1 Jahr: 103,80 Euro (vorher 96,40 Euro)
Neue Bestimmungen für Großbritannien und Venedig
Reisende aus EU-Ländern, die nach Großbritannien reisen wollen, brauchen ab April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Sie kostet 10 Brititsche Pfund, gilt für 2 Jahre und kann online oder über die UK ETA-App beantragt werden.
Tagesausflüge nach Venedig werden ab 2025 teurer. Statt 5 Euro werden in der Hochsaison zwischen April und Juli künftig 10 Euro Eintritt verlangt. Wer eine Übernachtung in der Lagungenstadt gebucht hat, muss diese Gebühr zwar nicht zahlen, dafür wird (wie bisher auch) Kurtaxe erhoben.
Um dem zunehmenden Massentourismus zu begegnen, haben auch andere Regionen Beschränkungen bei den Besucherzahlen oder Gebühren eingeführt. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig mit dem Reiseziel zu beschäftigen. Zudem können Impfungen notwendig sein oder es gibt Vorschriften für die Einreise mit Haustieren. Auf der Seite des auswärtigen Amtes finden Sie dazu nützliche Informationen oder Sie fragen die Experten im Reisebüro, zum Beispiel in unserem VR Bank ReiseCenter.
Das ist neu beim Thema Nachhaltigkeit
CO2-Preis wird erhöht
Ab 2025 steigt die CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro. Fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Kohle, Heizöl, Erdgas und Flugbenzin werden damit teurer. Ziel der Maßnahme ist es, einen Anreiz für klimafreundliche Alternativen zu schaffen.
Abgasnorm für Motorräder
Für die Erstzulassung von Motorrädern gilt ab 1. Januar 2025, dass die Fahrzeuge mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen müssen.
Einheitliches Ladekabel
Um Elektroschrott zu verringern, gilt ab 2025 EU-weit einheitlich USB-C als Ladestandard für neu verkaufte Smartphones, Tablets, Navis und andere elektronische Geräte. Ausnahme: Laptops, diese folgen erst 2026.
Altkleider dürfen künftig nicht mehr in den Restmüll
Laut einer neuen EU-Verordnung müssen alle alten Textilien ab Januar 2025 im Altkleidercontainer entsorgt werden – egal, in welchem Zustand sie sich befinden. Also auch löchrige oder zerrissene Kleidungsstücke. Heimtextilien wie Handtücher, Bettwäsche usw. gehören dann ebenfalls in den Altkleidercontainer und nicht mehr in den Restmüll. Mit dieser Maßnahme sollen die textilen Müllberge reduziert und stattdessen besser recycelt werden.
Keine Amalgam-Füllungen mehr
In der gesamten EU ist Amalgam als Zahnfüllung ab 2025 verboten. Das quecksilberhaltige Material soll durch umweltfreundlichere Alternativen, z.B. aus Kunststoff, ersetzt werden. Bestehende Füllungen aus Amalgam müssen aber nicht entfernt werden, solange sie intakt sind.
Weitere Änderungen 2025
Führerscheintausch bis 19. Januar 2025
Egal, ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen EU-Führerschein getauscht werden. Wenn Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde und Sie 1971 oder später geboren sind, gilt für Sie die Umtauschfrist bis 19. Januar 2025. Alle weiteren Umtauschfristen finden Sie beim ADAC auf der Webseite.
Post: Briefe werden teurer und brauchen länger
Bisher mussten 95 % der Briefe spätestens zwei Tage nach Einlieferung beim Empfänger im Briefkasten liegen. Laut dem neuen Postgesetz dürfen Briefe ab Januar 2025 nun bis zu drei Tage unterwegs sein. Zudem plant die Deutsche Post eine Erhöhung des Brief- und Paketportos. Standardbriefe und Postkarten kosten dann 95 Cent.
Für Ihre Bankpost empfehlen wir deshalb das elektronische Postfach. Damit sind alle Unterlagen schnell bei Ihnen und rund um die Uhr verfügbar. Außerdem kostet die Korrespondenz mit Ihrem Berater kein Porto, Sie sparen Papier und sind noch dazu nachhaltig unterwegs.
Reform des Namensrechts
Ab Mai 2025 wird es deutlich mehr Freiheiten bei der Namenswahl geben:
- Beide Eheleute können einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, den dann auch die Kinder bekommen.
- Scheidungskinder können künftig den Namen des Elternteils wählen, in dessen Haushalt sie verbleiben, oder sich für einem Doppelnamen entscheiden.
- Für Stiefkinder, die den Namen des Stief-Elternteils angenommen haben, ist eine Rückbenennung zum Geburtsnamen möglich.
- Auch Erwachsene haben das Recht, ihren Geburtsnamen einmalig zu ändern.
- Zudem können traditionelle und geschlechterangepasste Familiennamen sowie ausländische Namenstraditionen berücksichtigt werden.
Texten ist voll mein Ding. Deshalb bin ich schon seit der Printausgabe des VR-Bank-Kundenmagazins im Redaktionsteam dabei. Privat bin ich oft auf Reisen und weiß daher die Vorteile von Banking-Apps und Kreditkarten sehr zu schätzen.